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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

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Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von HERSCHELMANN Hochzeitsanzüge
Stand: November 2022

§ 1 Vertragsinhalt
Der Auftraggeber gibt beim Auftragnehmer Kleidungsstücke in Auftrag, die nach den Körpermaßen und den Wünschen des Auftraggebers individuell angefertigt werden. Durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen (Maßnehmen, Auftragsbearbeitung etc.) oder mit einer Anzahlung entsteht ein Werksvertrag §631 BGB, welcher zum anfertigen einer Ware verpflichtet und vom Rücktritt ausgeschlossen ist. Der Auftraggeber darf den Vertrag jederzeit kündigen, ist jedoch dazu verpflichtet die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Der Auftragnehmer muss sich lediglich die ersparten Aufwendungen anrechnen lassen. Der Auftragnehmer hat einen Anspruch auf Zahlung der ursprüngliche kalkulierten Gewinnmarge, wenn der Auftraggeber ohne wichtigen Grund kündigt.

§ 2 Maßnehmen
Um die vom Auftraggeber gewünschte Paßform zu gewährleisten, ist es Aufgabe des Kunden, beim Maßnehmen den Maßnehmer über Besonderheiten beim Tragen und Zweck des Kleidungsstückes zu informieren und eventuell veränderte Modewünsche abzusprechen. Der Kunde hat die Verpflichtung, den Maßnehmer sorgfältig über Haltungsabweichungen seiner Figur und die gewünschten Längenmaße seiner Kleidung zu informieren, da Änderungswünsche dieser Art bei der Abholung nicht akzeptiert werden können. Für Maßnehmen, Beraten und Bearbeitung ohne Auftragsvergabe berechnen wir pro Termin eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 95/Stunde (mind. € 850 pro Anzug) plus Anfahrtskosten.

§ 3 Auftragserteilung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die in der Auftragsbestätigung notierten Artikel, Formen bzw. Sonderwünsche zu überprüfen und zeitnah, schriftlich zu reklamieren. Das Stornieren einmal erteilter Auftragsbestätigungen ist nach Beginn der Herstellung nicht mehr möglich.

§ 4 Leistung
Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Fristen sind für den Auftragnehmer nur bindend, wenn sie vom Auftragnehmer dem Auftraggeber ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

§ 5 Anzahlung
Da Maßbekleidung nach den individuellen Maßen des Auftraggebers gefertigt wird, berechnen wir eine Anzahlung von mindestens 75 % des regulären Listenpreises.

§ 6 Auftragsannahme auf Basis von vorhandenen Maßen
Verzichtet der Auftraggeber bei der Auftragsvergabe auf erneutes Maßnehmen, kann keine Passformgarantie gewährt werden. Wichtig ist, dass beim Auftraggeber seit der letzten Messung keine Gewichts- und / oder Körpergrößenveränderungen vorliegen und er bei der Auftragsvergabe Form und Zweck des Kleidungsstückes angibt und eventuell veränderte Modewünsche abspricht.

§ 7 Auftragsänderung nach Auftragserteilung
Auftragsänderungswünsche können nicht telefonisch angenommen werden. Diese sind persönlich oder schriftlich per Email, Briefpost oder Telefax unter Angabe der entsprechenden Auftragsnummer an uns durchzugeben. Änderungswünsche können nicht berücksichtigt werden, wenn bereits mit der Fertigung des betreffenden Kleidungsstückes begonnen wurde.

§ 8 Abholung und Anprobe
Die Lieferung der Ware erfolgt direkt in dem Atelier von HERSCHELMANN Hochzeitsanzüge. Die Frist für die Abholung der Kleidungsstücke beträgt 2 Wochen ab Liefertermin.
Die Anprobe der Kleidungsstücke am Abholtag ist erforderlich. Hemden und Blusen sollten grundsätzlich vor dem ersten Tragen entsprechend den Pflegehinweisen gewaschen werden. Bei Größen- und Gewichtsveränderungen zwischen Auftragsannahme und Abholung übernehmen wir keine Passformgarantie. Eventuell anfallende Änderungskosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

§ 9 Zahlung
Die Lieferung der Ware erfolgt direkt in dem Atelier von HERSCHELMANN Hochzeitsanzüge. Die Frist für die Abholung der Kleidungsstücke beträgt 2 Wochen ab Liefertermin.
Die Ware ist direkt nach Erhalt und vor dem ersten Tragen zu zahlen. Ein Tragen der Ware verpflichtet zur Abnahme und sofortiger Zahlung.

§ 10 Aufbewahrung anbezahlter oder bezahlter Ware bzw. kundeneigener Ware
Für anbezahlte bzw. bezahlte Ware und kundeneigene Ware, die nicht zu dem vereinbarten Termin abgeholt wird, behalten wir uns vor, monatlich eine Lagerkostenpauschale von Euro 15 zu berechnen. Unberührt hiervon sind wir nach Ablauf von drei Monaten ab Zugang der Rechnung bzw. Zahlungsaufforderung nicht weiter verpflichtet, die Ware weiter aufzubewahren. Ferner behalten wir uns das Recht vor, unsere gesetzlichen Ansprüche, wie z. B. Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag, durchzusetzen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor.

§ 12 Versand der Ware
In der Bekleidungsbranche ist es üblich, dass maßgeschneiderte und maßkonfektionierte Kleidungsstücke zwecks Anprobe am Bestellort abgeholt werden, da der Bestellort gleich Erfüllungsort ist. Auf besonderen Wunsch unserer Kunden kann die Zusendung der Kleidungsstücke vereinbart werden, wobei der Bestellort Erfüllungsort bleibt. Sollten nach Zusendung der bestellten Kleidungsstücke eine oder mehrere Korrekturen notwendig sein, nehmen wir diese nur vor, wenn der Kunde das Teil persönlich am Bestellort vorführt. Alle Zusendungen erfolgen per Nachnahme oder gegen Vorauskasse. Die Versandkosten trägt der Kunde. Bei nicht angenommener Lieferung durch den Kunden und erneuter Zusendung berechnen wir jede Zusendung gesondert.

§ 13 Korrekturrecht
Der rechtliche Anspruch auf Nachkorrektur von Kleidungsstücken erlischt 6 Monate nach Auslieferung und/oder wenn die Kleidungsstücke getragen wurden.
Es stehen uns rechtlich auch mehrere Korrekturen zu. Auch mehrere Korrekturen mindern nicht den Wert der Ware, Minderungsansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Fahrtkosten für die Anreise zu Korrekturen. Getragene Kleidungsstücke können von uns nicht korrigiert werden. Lässt der Kunde notwendige Korrekturen nicht von uns durchführen, übernehmen wir für die Qualität der Korrekturen keine Gewähr und kommen nicht für die Kosten der Korrektur auf.

§ 14 Beanstandungen
Oberstoff ist ein lebendiger Werkstoff und kann sich trotz sorgfältigster Verarbeitung, auch unter Zugrundelegen gleicher Maße, aus vielerlei Gründen von Fall zu Fall anders verhalten. Es können daher geringe Abweichungen in Qualität, Farbe und Passform auftreten, die technisch nicht vermeidbar sind. Diese handelsüblichen Abweichungen können nicht als Mangel beanstandet werden. Beanstandungen sind spätestens innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware dem Auftragnehmer mitzuteilen.

§ 15 Lieferantenschutz und Verschwiegenheitspflicht bei Wiederverkäufern
Wiederverkäufern ist eine mittelbare noch unmittelbare Zusammenarbeit mit Ateliers von HERSCHELMANN Hochzeitsanzüge nach dem ersten persönlichen Kontakt, während der Geschäftsverbindung und darüber hinaus für mind. 5 Jahre untersagt. Für den Fall der Zuwiderhandlung fällt eine Konventionalstrafe in Höhe von € 5.000.- für jeden angefangenen Monat der mittelbaren oder unmittelbaren Zusammenarbeit an. Für Wiederverkäufer gilt eine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dritten Personen über alle Geschäftsabläufe, Lieferanten und Daten ab dem ersten persönlichen Kontakt, während der Geschäftsverbindung und darüber hinaus für mind. 5 Jahre.

§ 16 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Alzey. Gerichtsstand ist Alzey.

Stand: 10.08.2023

HERSCHELMANN Hochzeitsanzüge | Theodor-Heuss-Ring 72-74 | D-55232 Alzey